Seit Anfang 2010 ist die DASt-Richtlinie 022 für alle tragenden feuerverzinkten Stahlbauteile verbindlich. Alle zu feuerverzinkenden Stahl- und Metallbauteile, die entsprechend der Normenreihe DIN 18800 oder DIN EN 1993 und DIN EN 1090-2 bemessen und gefertigt sind, müssen nun nach der neuen DASt-Richtlinie 022 konstruiert, hergestellt und schließlich auch feuerverzinkt werden.
In der Seppeler-Gruppe werden natürlich alle Anforderungen im Rahmen der DASt-Richtlinie 022 erfüllt. Von der Zinkbadzusammensetzung über die Betriebsdatenerfassung bis hin zur Magnetpulverprüfung sind Sie bei uns in sicheren Händen.
Gerne informieren Sie unsere Mitarbeiter umfassend über die Anforderungen des Regelwerks.